Mitteilung an die Polizei

Rechtsbelehrung
Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben
einen anderen zu Unrecht verdächtigt, macht sich folgender Straftatbestände
strafbar:
- Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat gemäß § 145d StGB
- Durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu Unrecht verdächtigen gemäß § 164 StGB
- Vereiteln der Bestrafung eines anderen gemäß § 258 StGB
- Begünstigung eines anderen gemäß § 257 StGB